Es ist verboten, um Abkommen in der Verbindung zu bilden, wie Sagen „mich deine Tochter heiraten lassen und ich gebe dir meine Tochter oder Schwester in der Verbindung." Solche wechselseitige Abkommen sind eine Form der Unterdrückung und des Unrechts und haraam.
Islam verbietet mut'ah (temporäre Verbindung), das ein Verbindung Vertrag während eines Zeitabschnitts vereinbart von den zwei Parteien ist, an deren Ende die Verbindung abläuft.
Islam verbietet Verkehr mit einer menstruating Frau, bis sie sich (durch das Nehmen eines Bades nach ihren Periode Enden) gereinigt hat, und verbietet auch analen Verkehr.
Ein Mann ist verboten, Verbindung zu einer Frau vorzuschlagen, wenn ein anderer Mann bereits zu ihr vorgeschlagen hat, es sei denn der andere Mann seinen Antrag zurücknimmt oder ihm Erlaubnis gibt.
Es ist verboten, eine vorhergehend-verbundene Frau, ohne sie zu beraten oder eine, Jungfrau zu heiraten, ohne ihre Erlaubnis zu suchen.
Es ist verboten, um zu wünschen daß (ein eben verheiratetes Paar) „Bi'l-rafaa wa'l-baneen (ein frohes Leben und viele Söhne),", weil dieses der Gruß der Leute von Jaahiliyyah ist, die Töchter haßten.
Die geschiedene Frau ist verboten, zu verbergen, was Allah in ihrer Geb5rmutter verursacht hat (wenn sie schwanger ist).
Ein Ehemann und eine Frau sind verboten, (zu anderen) über die Intimacies des verbundenen Lebens zu sprechen.
Es ist, um eine Frau gegen ihren Ehemann zu drehen verboten oder Scheidung leicht zu nehmen.
Es ist verboten, damit eine Frau um eines anderen Scheidung, wie Bitten eines Mannes, eine Frau zu scheiden bittet, damit sie ihn heiraten kann.
Eine Frau ist, Geld ihres Ehemanns ohne seine Erlaubnis auszugeben, verboten oder weg von seinem Bett ohne triftigen Grund zu halten, weil die Engel sie verfluchen, wenn sie die tut.
Ein Mann ist, Frau seines Vaters zu heiraten, verboten oder Verkehr mit einer Frau zu haben, die von einem anderen Mann schwanger ist.
Es ist verboten, damit ein Mann azl (das coitus Interruptus) mit seiner freien Frau ohne ihre Erlaubnis übt. Es ist verboten, damit ein Mann nach Hause von einer Reise spät an der Nacht und am startle seine Familie zurückgeht, es sei denn er sie vorher mitgeteilt hat, wenn er nach Hause ankommt.
Ein Mann ist, alles von mahr seiner Frau (Dowry) ohne ihre Zustimmung zu nehmen, verboten oder seine, Frau zu stören zu halten, damit sie oben ihre Fülle gibt.
Islam verbietet Frauen, eine mutwillige Anzeige von selbst zu bilden (tabarruj). Er verbietet auch extreme Formen des weiblichen Circumcision.
Frauen sind verboten, jedermann in Haus ihres Ehemanns ohne seine Erlaubnis zuzulassen; seine allgemeine Erlaubnis ist annehmbar, solange sie innerhalb der Begrenzungen auf shari'ah bleiben.
Es ist verboten, um eine Mutter und ein Kind zu trennen (im Falle der Scheidung); Einerwomenfolk dumm sich benehmen (auf eine unmoralische Art und Weise) und alles nicht sagen lassen; Eineranstarren wander lassen überall; und einem versehentlichen flüchtigen Blick mit einem absichtlichen flüchtigen Blick folgen.